Vorsorgeuntersuchung
Eigentlich weiß jeder, dass man regelmäßig den Zahnarzt für Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen sollte. Mit dem regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt kann der Patient in den meisten Fällen schmerzhafte Behandlungen minimieren und auch Kosten für Kronen oder Implantate sparen.
Regelmäßig bedeutet in diesem Fall für Erwachsene mindestens ein Mal im Jahr, das gilt ebenfalls für Prothesenträger. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit sollten sich halbjährlich vom Zahnarzt untersuchen lassen.
Praxisgebühr
Wird vom Zahnarzt bei einem Besuch nur eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, dann wird keine Praxisgebühr berechnet. Einige Krankenkassen bieten Ihren Patienten auch eine halbjährige Vorsorgeuntersuchung an, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird.
Mit dem regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt können Parodontose und Karies früh erkannt werden und entsprechende Behandlungen eingeleitet werden. Oberflächliche Karies muss man beispielsweise nicht zwangsläufig mit einem Bohrer behandeln.
Das Bonusheft
Zu jeder Vorsorgeuntersuchung sollten Patienten Ihr Bonusheft mitnehmen und sich den Besuch beim Zahnarzt darin bescheinigen lassen. Das kann bei einem lückenlos geführten Heft deutlich die Kosten reduzieren. So übernehmen die Kassen beispielsweise bei einem über fünf Jahre hinweg geführten Bonusheft einen 20% Zuschuss. Das bedueutet, wenn eine Krone oder ein eine ähnliche Behandlung vom Zahnarzt vorgenommen werden muss, kann das Bonusheft dann der Krankenkasse vorgelegt und der Zuschuss beantragt werden.
Zahnsteinentfernung
Wer bei der Kontrolluntersuchung ist, sollte sich auch gleich noch den Zahnstein entfernen lassen. Dies wird nämlich einmal im Jahr von der Krankenkasse übernommen.
Die professionelle Zahnreinigung
In Zahnarztpraxen wird auch die professionelle Zahnreinigung angeboten, diese gehört allerdings nicht zur normalen Vorsorgeuntersuchung, die Kosten für diese werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung in dem meisten Fällen auch nicht bezuschussen und es sich um eine rein private Leistung handelt wird in diesem Fall auch keine Praxisgebühr fällig. Bei der professionellen Zahnreinigung werden Beläge auf der Zahnoberfläche, in den Zahnzwischenräumen sowie den Zahnfleischtaschen mit speziellen Instrumenten entfernt. Danach werden die Zähne poliert und abschließen mit einem Fluorid remineralisiert. Das Leistungsspektrum einiger Zahnzusatzversicherungen umfasst einen Zuschuss zu dieser Behandlung.
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